Erwägungsgrund 18 32025R0038
Die CSIRTs tauschen innerhalb des CSIRTs-Netzes Informationen gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 aus. Das europäische Warnsystem für Cybersicherheit sollte eine neue Fähigkeit bilden, die das CSIRTs-Netz ergänzt, indem sie zur Schaffung einer Lageerfassung in der Union beiträgt, durch die die Kapazitäten des CSIRTs-Netzes gestärkt werden können. Grenzübergreifende Cyber-Hubs sollten sich mit dem CSIRTs-Netz abstimmen und eng mit diesem zusammenarbeiten. Dabei sollten sie Daten über Cyberbedrohungen von öffentlichen und privaten Einrichtungen zusammenführen und entsprechende relevante — gegebenenfalls anonymisierte — Informationen weitergeben, den Wert solcher Daten und Informationen durch Expertenanalysen, gemeinsam beschaffte Infrastruktur und modernste Instrumente steigern und zur technologischen Souveränität, offenen strategischen Autonomie, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Union sowie zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten beitragen.