Erwägungsgrund 21 32025R0925
Aufgrund der Komplexität in Bezug auf das anwendbare nationale Recht könnte es schwierig sein, die spezifische Bestimmung zu ermitteln, die ein grenzübergreifendes Hindernis darstellen könnte. Angesichts der Erfahrungen mit „b-solutions“ sollte der Initiator daher nur die Situation und das zu lösende Problem beschreiben.