Erwägungsgrund 23 32025R0925
Die Prüfung eines grenzübergreifenden Dossiers könnte ergeben, dass kein grenzübergreifendes Hindernis vorliegt. In einem solchen Fall sollte das grenzübergreifende Dossier geschlossen werden.
Die Prüfung eines grenzübergreifenden Dossiers könnte ergeben, dass kein grenzübergreifendes Hindernis vorliegt. In einem solchen Fall sollte das grenzübergreifende Dossier geschlossen werden.