Art. 70 32021D0509
Die Fazilität schützt natürliche Personen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den in der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39 ). festgelegten Grundsätzen und Verfahren unbeschadet Artikel 2 Absatz 4 der genannten Verordnung. Zu diesem Zweck erlässt der Ausschuss auf Vorschlag des Hohen Vertreters die erforderlichen Durchführungsbestimmungen.