Art. 74 32021D0509
Der Beschluss (GASP) 2015/528 wird aufgehoben. Alle Bezugnahmen auf den Beschluss (GASP) 2015/528 oder dessen Bestimmungen in Rechtsakten des Rates und anderen Maßnahmen, die Operationen betreffen, gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss oder seine entsprechenden Bestimmungen.Die Bestimmungen des Beschlusses (GASP) 2015/528 finden jedoch weiterhin Anwendung auf die Ausführung der bis zum Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses gebundenen Ausgaben für Operationen und auf die damit verbundene Rechnungsführung und das entsprechende Bestandsverzeichnis, die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung sowie Haftung, bis dem Verwalter des Athena-Mechanismus und den Operationsbefehlshabern die Entlastung für diese Ausgaben erteilt worden ist.
Die vom Athena-Mechanismus eingegangenen Verträge, Rahmenverträge und Verwaltungsvereinbarungen gelten als von der Fazilität geschlossen, und die Fazilität übernimmt die entsprechenden Rechte und Pflichten des Athena-Mechanismus. Das Eigentum an Vermögenswerten und Bankkonten des Athena-Mechanismus wird auf die Fazilität übertragen, und alle Forderungen und Verbindlichkeiten des Athena-Mechanismus werden von der Fazilität übernommen.