Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 · TITEL V, KAPITEL 12
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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