Erwägungsgrund 66 32011L0061
Ferner sollte ein Nicht-EU-AIFM, der beabsichtigt, EU-AIF und/oder AIF in der Union mit einem Pass zu vertreiben, verpflichtet sein, ein bestimmtes Zulassungsverfahren einzuhalten, und bestimmte Anforderungen im Hinblick auf das Drittland des Nicht-EU-AIFM und gegebenenfalls das Drittland des Nicht-EU-AIF sollten erfüllt werden.