Erwägungsgrund 5 32011L0061
Vier Jahre nach der endgültigen Umsetzungsfrist für diese Richtlinie sollte die Kommission die Anwendung und den Umfang dieser Richtlinie unter Berücksichtigung ihrer Ziele überprüfen und zu einer Einschätzung kommen, ob der harmonisierte Ansatz der Union zu anhaltenden schweren Störungen des Marktes geführt hat oder nicht und ob diese Richtlinie im Sinne der Grundsätze des Binnenmarkts und gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle wirksam funktioniert oder nicht.