Erwägungsgrund 29 32011L0061
Eine verlässliche und objektive Anlagebewertung ist für den Schutz der Anlegerinteressen von entscheidender Bedeutung. AIFM greifen zur Bewertung des Anlagevermögens auf unterschiedliche Methoden und Systeme zurück, je nachdem, in welche Vermögenswerte und Märkte sie vorwiegend investieren. Diesen Unterschieden sollte Rechnung getragen, gleichzeitig aber in jedem Fall vorgeschrieben werden, dass die AIFM Bewertungsverfahren anwenden, die zu einer ordnungsgemäßen Bewertung der Vermögenswerte der AIF führen. Das Verfahren für die Bewertung von Vermögenswerten und die Berechnung des Nettoinventarwerts sollte von der Portfolioverwaltung und der Vergütungspolitik des AIFM funktional unabhängig sein, und andere Maßnahmen sollten sicherstellen, dass Interessenkonflikte und ein unzulässiger Einfluss auf die Beschäftigten verhindert werden. Unter gewissen Bedingungen sollten AIFM eine externe Bewertungsstelle zur Wahrnehmung der Bewertungsfunktion beauftragen können.