Erwägungsgrund 33 32011L0061
Die Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf die Bestellung und die Aufgaben einer Verwahrstelle sollten für alle von einem AIFM gemäß dieser Richtlinie verwalteten AIF und somit für alle AIF-Geschäftsmodelle gelten. Sie sollten jedoch an die Besonderheiten verschiedener Geschäftsmodelle angepasst werden. Bei einigen Geschäftsmodellen sind bestimmte Verwahraufgaben wichtiger als bei anderen, was von der Art der Vermögenswerte, in die die AIF investieren, und den mit diesen Vermögenswerten verbundenen Aufgaben abhängt.