Erwägungsgrund 27 32011L0061
Um bei der Beurteilung der Vergütungspolitik und -praxis für größere Konvergenz zwischen den Aufsichtsbehörden zu sorgen, sollte die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet wurde (ESMA), Leitlinien für solide Vergütungspolitiken im AIFM-Sektor gewährleisten. Die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet wurde, sollte ihr bei der Ausarbeitung dieser Leitlinien helfen.