Erwägungsgrund 14 32024L1760
Die vorliegende Richtlinie steht im Einklang mit der gemeinsamen Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024“. Eine der Prioritäten dieses Aktionsplans ist die Stärkung des Engagements der Union zur aktiven Förderung der weltweiten Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger internationaler Leitlinien wie der MNE-Leitsätze, unter anderem durch die Förderung einschlägiger Sorgfaltspflichtstandards.