Erwägungsgrund 64 32024L1760
Es ist nicht das Ziel dieser Richtlinie, Unternehmen dazu zu verpflichten, intellektuelles Kapital, geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen, die gemäß der Richtlinie (EU) 2016/943 als Geschäftsgeheimnisse gelten, öffentlich preiszugeben. Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Berichtspflichten sollten daher unbeschadet der Richtlinie (EU) 2016/943 gelten. Diese Richtlinie sollte ebenfalls unbeschadet der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten.