Erwägungsgrund 81 32024L1760
Die Haftungsregelung enthält keine Bestimmungen dazu, wer nachweisen muss, ob die Voraussetzungen für die Haftung unter den Umständen des Einzelfalls gegeben sind oder unter welchen Voraussetzungen das Zivilverfahren eingeleitet werden kann; daher bleiben diese Fragen dem nationalen Recht überlassen.