Erwägungsgrund 63 32024L1760
Anforderungen an Unternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen und gleichzeitig den Berichtspflichten gemäß den Artikeln 19a, 29a und 40a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen und gemäß den Artikeln 19a, 29a und 40a der Richtlinie 2013/34/EU über ihre Sorgfaltspflichtverfahren berichten müssen, sollten als Verpflichtungen für Unternehmen gelten, gemäß denen diese beschreiben müssen, wie sie die in dieser Richtlinie vorgesehene Sorgfaltspflicht umsetzen.