Erwägungsgrund 43 32024L1760
Die vorliegende Richtlinie sollte die Vorschriften zur Wahrung des Berufsgeheimnisses, das für Rechtsanwälte oder andere zertifizierte Fachleute, die nach Unionsrecht oder nationalem Recht befugt sind, ihre Mandanten in Gerichtsverfahren zu vertreten, unberührt lassen.