Erwägungsgrund 48 32024L1760
In dieser Richtlinie sollte des Weiteren auf die Möglichkeit verwiesen werden, dass das Unternehmen vertragliche Zusicherungen von dem indirekten Geschäftspartner einholen kann, um die Einhaltung des Verhaltenskodexes des Unternehmens oder eines Präventionsaktionsplans zu erreichen, und auch geeignete Maßnahmen ergreifen kann, um zu überprüfen, ob der indirekte Geschäftspartner den vertraglichen Zusicherungen nachkommt, damit das gesamte Spektrum an Optionen für das Unternehmen in Fällen erfasst wird, in denen potenzielle negative Auswirkungen durch die beschriebenen Präventions- oder Minderungsmaßnahmen nicht bewältigt werden könnten.