Erwägungsgrund 35 32025L2360
Ähnlich wie ihr angestrebtes langfristige Ziel, bis 2050 gesunde Böden zu erreichen, und als Beitrag zu den Zielen der EU-Bodenstrategie für 2030 und insbesondere zu dem Ziel „Netto-Null-Flächenverbrauch“ soll mit dieser Richtlinie auch in der Frage des Flächenverbrauchs ein stufenweiser Ansatz verfolgt werden. Um zu diesem langfristigen Ziel beizutragen, ist es wichtig, die verschiedenen Vorgänge des Flächenverbrauchs zu bewerten und darauf hinzuarbeiten, ihre Auswirkungen auf Bodengesundheit und Ökosystemleistungen zu verringern und abzumildern. Mit dieser Richtlinie soll daher ein Bodenüberwachungsrahmen für die sichtbareren Aspekte des Flächenverbrauchs, nämlich Bodenversiegelung und Bodenabtrag, geschaffen werden, wobei Instrumente genutzt werden, die bereits auf Unionsebene durch Dienste im Rahmen der Copernicus-Komponente des mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Weltraumprogramms der Union (im Folgenden „Copernicus-Dienste“) zur Verfügung stehen und optional durch nationale Fernerkundungsdaten und nationale Inventare ergänzt werden. Das Ziel ist ein gemeinsames Verständnis von Bodenversiegelung und Bodenabtrag und der Beginn erster Überlegungen auf nationaler Ebene auf der Grundlage solider Daten.