Erwägungsgrund 66 32025L2360
Natürliche und anthropogene Hintergrundwerte sollten bei der Risikobewertung berücksichtigt werden, da sie auch zur Festlegung von Bodensanierungs- oder Bodenbewirtschaftungszielen beitragen könnten.
Natürliche und anthropogene Hintergrundwerte sollten bei der Risikobewertung berücksichtigt werden, da sie auch zur Festlegung von Bodensanierungs- oder Bodenbewirtschaftungszielen beitragen könnten.