Erwägungsgrund 51 32025L2360
Es müssen Daten über das Vorhandensein von Bodenkontaminanten erhoben werden, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen könnten, einschließlich Pestiziden, ihrer Metaboliten, Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und anderer neu auftretender Bodenkontaminanten. Diese Richtlinie sollte daher einen Rahmen für die Aufnahme solcher Kontaminanten in eine indikative Liste von Bodenkontaminanten bieten, für die mehr Bodenüberwachungsdaten benötigt werden, um das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt anzugehen. Um die Überwachungskosten zu begrenzen, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, Messungen an einer begrenzten Anzahl von Probenahmestellen für diese Kontaminanten durchzuführen. Die Kommission könnte die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie eine Auswahl der Bodenkontaminanten aus der indikativen Liste der Bodenkontaminanten in LUCAS misst.