Erwägungsgrund 81 32025L2360
Zusätzlich zur Erstellung von Dokumenten und Entwicklung von wissenschaftlichen Instrumenten sollte die Kommission einen regelmäßigen Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährte Praktiken zur Anwendung dieser Richtlinie zwischen den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls anderen Interessenträgern organisieren. Ein solcher Informationsaustausch könnte darüber hinaus die Gelegenheit bieten, folgende Themen zu erörtern: die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Bewertungen der Bodengesundheit, Praktiken zur Verbesserung der Bodenresilienz, andere Bodenkontamination als anthropogene punktuelle Kontamination, Anwendung der Hierarchie der Verantwortlichkeit, mittels derer die für den Umgang mit kontaminierten Standorten verantwortliche Partei bzw. verantwortlichen Parteien festgelegt wird bzw. werden, Umgang mit verwaisten Standorten, Bodensanierungstechniken für kontaminierte Standorte, Ermittlung und Bewertung natürlicher und anthropogener Hintergrundwerte, Ansätze für die Ermittlung von Gebieten, in denen die individuellen Kriterien für einen gesunden Bodenzustand nicht erfüllt sind, Qualitätsmanagementverfahren für Laboratorien, und Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs.