Erwägungsgrund 65 32025L2360
Beim Umgang mit kontaminierten Standorten ist Flexibilität erforderlich, um Kosten, Nutzen und lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Mitgliedstaaten sollten daher bei der Ermittlung und Untersuchung potenziell kontaminierter Standorte und beim Umgang mit kontaminierten Standorten zumindest einen risikobasierten und schrittweisen Ansatz verfolgen, der den Unterschieden zwischen diesen beiden Kategorien Rechnung trägt und es dadurch ermöglicht, dass Ressourcen unter Berücksichtigung des spezifischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhangs zugewiesen werden. Entscheidungen über den Umgang mit kontaminierten Standorten, auch über den risikobasierten und schrittweisen Ansatz, sollten auf der Grundlage der Art und des Ausmaßes der potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit, einschließlich der Exposition schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Schwangeren, Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Kindern gegenüber Kontaminanten, und für die Umwelt aufgrund der Exposition gegenüber Bodenkontaminanten oder Schadstoffen, die in das Grundwasser migriert sind, und, wenn möglich, der kumulativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Bodenökosysteme und die damit verbundenen Ökosystemleistungen getroffen werden.