Erwägungsgrund 54 32025L2360
Die Ergebnisse der im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Bodengesundheitsbewertungen werden in den Prozess zur Ermittlung der spezifischen Praktiken für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung und somit die Unterstützung einfließen, die die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Bodengesundheit und der Bodenresilienz leisten sollten. Unbeschadet der Pflichten, die sich aus anderem Unionsrecht und nationalem Recht ergeben, werden Landeigentümern und Landbewirtschaftern durch die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Unterstützung der Bodengesundheit und Bodenresilienz keine zusätzlichen Pflichten auferlegt. Gleichzeitig sollten Bodenbewirtschafter, Landeigentümer, Landbewirtschafter und zuständige Behörden Unterstützung erhalten, um die Bodengesundheit und die Bodenresilienz zu verbessern. Diese Unterstützung sollte unter anderem in folgender Form erfolgen: Informationen und Beratung zu Praktiken zur Verbesserung der Bodengesundheit und Bodenresilienz unter Berücksichtigung der lokalen Bodenbedingungen; Kapazitätsaufbau; Sensibilisierung für die Vorteile von Verfahren zur Verbesserung der Bodengesundheit und der Bodenresilienz; Förderung von Forschung und Innovation; Bewertung des technischen und finanziellen Bedarfs; und Erleichterung des Zugangs zu den verfügbaren Finanzmitteln und deren Inanspruchnahme.