Erwägungsgrund 60 32025L2360
Kontaminierte Standorte sind oft das Erbe jahrzehntelanger Tätigkeiten in der Union wie beispielsweise industrieller oder militärischer Tätigkeiten und können heute und in Zukunft zu Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt führen. Daher ist es notwendig, zunächst potenziell kontaminierte Standorte zu ermitteln und zu untersuchen und im Falle einer bestätigten Kontamination die Risiken des kontaminierten Standorts zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um unannehmbaren Risiken entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang ist es von wesentlicher Bedeutung, auch die Auswirkungen kontaminierter Standorte auf andere Umweltmedien oder Umweltmatrizen als den Boden, etwa Grundwasser oder Oberflächengewässer, zu berücksichtigen. Einige dieser Tätigkeiten wie die Nutzung unterirdischer Lagerstätten für gefährliche Stoffe können im Grundgestein oder im Ausgangsmaterial stattgefunden haben. Wenn an einer solchen unterirdischen Lagerstätte Lecks aufgetreten sind, könnten Kontaminanten in das Grundgestein oder in das Ausgangsmaterial gelangt sein und werden höchstwahrscheinlich nicht im Boden zu finden sein. Die Kontaminanten könnten sich jedoch ausbreiten und somit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben. Wenn solche Tätigkeiten an potenziell kontaminierten Standorten durchgeführt werden, muss daher das Grundgestein oder das Ausgangsmaterial in der Nähe der Tätigkeit untersucht werden, um festzustellen, ob die Tätigkeit zu einer Kontamination geführt hat, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt hat.