Erwägungsgrund 52 32025L2360
Mikroplastik und Nanoplastik sind Stoffe, die ein Risiko für die Bodengesundheit und auch für wesentliche Tätigkeiten wie die landwirtschaftliche Produktion darstellen können. Ihr Vorkommen in Böden kann Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit haben und dadurch die Gesundheit und die gesunde Entwicklung der Kulturen gefährden. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass diese Richtlinie die Einbeziehung von Mikroplastik und Nanoplastik in die Überwachung von Bodenkontaminanten gestattet.