Erwägungsgrund 63 32025L2360
Um potenziell kontaminierte Standorte zu ermitteln, sollten die Mitgliedstaaten Nachweise sammeln, unter anderem anhand historischer Forschung, bei der durch die Verwendung alter Landkarten, Archive, Presseartikel, Umweltgenehmigungen und Meldungen der Öffentlichkeit oder der Behörden und von Human-Biomonitoring-Daten oder Umweltüberwachungsdaten aus Forschungsprojekten Informationen zu industriellen Tätigkeiten, Vorfällen und Unfällen geprüft werden. Die Mitgliedstaaten sollten eine Liste potenziell kontaminierender Tätigkeiten erstellen und imstande sein, bestimmte potenziell kontaminierte Standorte, die höchstwahrscheinlich ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen, auf der Grundlage der Art der Tätigkeit, des Umfangs der potenziellen Kontamination, eines Hinweises auf das Bestehen eines unmittelbaren Risikos oder anderer relevanter Informationen vorrangig zu behandeln. Da sich die Zahl der potenziell kontaminierten Standorte im Laufe der Zeit ändern könnte, sollte eine erste Ermittlung derartiger Standorte innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse abgeschlossen werden, während eine weitere Ermittlung derartiger Standorte durch einen systematischen Ansatz erfolgen sollte.