Erwägungsgrund 71 32025L2360
Bodenuntersuchungen, Risikobewertungen oder Risikoverringerungsmaßnahmen, die vor dem 16. Dezember 2025 an potenziell kontaminierten Standorten oder kontaminierten Standorten durchgeführt wurden und den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, sollten als geeignet angesehen werden, um die Anforderungen dieser Richtlinie für diese Standorte zu erfüllen.