Erwägungsgrund 10 32025L0516
Damit die Mehrwertsteuermeldung effizient umgesetzt werden kann, müssen die Informationen unverzüglich bei der Steuerverwaltung eingehen. Daher sollte die Frist für die Ausstellung einer Rechnung für grenzüberschreitende Umsätze auf zehn Tage nach Eintreten des Steuertatbestands festgesetzt werden.