Erwägungsgrund 26 32025L0516
Die Plattformwirtschaft hat auch zu einer ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrung zwischen Lieferungen und Dienstleistungen, die über Online-Plattformen bewirkt werden und nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, und durch die traditionelle Wirtschaft bewirkte Lieferungen und Dienstleistungen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, geführt. Besonders ausgeprägt ist die Verzerrung in den beiden größten Sektoren der Plattformwirtschaft hinter dem elektronischen Handel, nämlich in den Bereichen der Kurzzeitvermietung von Unterkünften und der Personenbeförderung auf der Straße. Es wird jedoch anerkannt, dass diese Diskrepanz in einigen Mitgliedstaaten deutlicher zutage treten kann als in anderen.