Erwägungsgrund 35 32025L0516
Mit den Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 des Rates wurde die Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für die Besteuerung des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der Union geändert. Im Wege dieser Änderungsrichtlinien wurden die Wettbewerbsverzerrungen verringert, die Verwaltungszusammenarbeit verbessert und eine Reihe von Vereinfachungen eingeführt. Obwohl die mit diesen Richtlinien eingeführten Änderungen, die seit dem 1. Juli 2021 gelten, weitgehend erfolgreich waren, sind bestimmte Verbesserungen erforderlich.