Erwägungsgrund 11 32025L0516
Elektronische Rechnungen sollten die automatische Übermittlung der für Kontrollzwecke erforderlichen Daten an die Steuerverwaltung erleichtern. Zu diesem Zweck sollten elektronische Rechnungen alle Daten in einem strukturierten Format enthalten, die an die Steuerverwaltung im Rahmen der digitalen Meldepflichten übermittelt werden müssen.