Erwägungsgrund 17 32025L0516
Es sollte vermieden werden, unnötigen Verwaltungsaufwand für in mehreren Mitgliedstaaten tätige Steuerpflichtige zu verursachen. Daher sollte es solchen Steuerpflichtigen möglich sein, ihren Steuerverwaltungen die erforderlichen Informationen unter Verwendung der europäischen Norm zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten zusätzliche Formate für die Meldung der Daten vorsehen können, um bestimmten Steuerpflichtigen die Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu erleichtern.