Erwägungsgrund 13 32025L0516
Die Kommission ist ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 237 der Richtlinie 2006/112/EG nachgekommen, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Auswirkungen der ab dem 1. Januar 2013 anwendbaren Rechnungsstellungsvorschriften und insbesondere darüber vorzulegen, inwieweit sie tatsächlich zu einer Abnahme des Verwaltungsaufwands für Unternehmen geführt haben. Da diese Verpflichtung bereits erfüllt wurde, sollte sie aus der genannten Richtlinie gestrichen werden.