Erwägungsgrund 38 32025L0516
Die Mehrwertsteuer-Identifikation ist in der Regel in jedem Mitgliedstaat erforderlich, in dem steuerbare Umsätze bewirkt werden. Um jedoch die Zahl der Fälle zu verringern, in denen mehrere Mehrwertsteuerregistrierungen vorgenommen werden müssen, wurde mit der Richtlinie (EU) 2017/2455 eine Reihe von Maßnahmen in die Richtlinie 2006/112/EG aufgenommen, damit mehrfache Mehrwertsteuerregistrierungen möglichst selten erforderlich sind. Um die Notwendigkeit einer mehrfachen Mehrwertsteuerregistrierung weiter zu verringern, wurden zusätzliche Maßnahmen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs ermittelt, die das Ziel, wonach nur eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung in der Union erforderlich sein soll, unterstützen. Daher sollten Vorschriften für diese Erweiterungsmaßnahmen festgelegt werden.