Erwägungsgrund 39 32025L0516
Unter anderem wurde mit der Richtlinie (EU) 2017/2455 der Anwendungsbereich der Mini-OSS-Regelung ausgeweitet, um eine umfassendere OSS-Regelung zu schaffen, die alle an Nichtsteuerpflichtige in der Union erbrachten grenzüberschreitenden Dienstleistungen und alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe von Gegenständen abdeckt. In Ausnahmefällen können elektronische Schnittstellen wie etwa Marktplätze und Plattformen, die als fiktive Lieferer für bestimmte Lieferungen von Gegenständen innerhalb der Union gelten, auch bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen im Rahmen der EU-OSS-Regelung anmelden. Um das Ziel einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung in der Union zu unterstützen, sollte der Anwendungsbereich der EU-OSS-Regelung auf andere Lieferungen von Gegenständen, einschließlich inländischer von Unternehmen an Verbraucher erbrachter Lieferungen von Gegenständen in der Union durch Steuerpflichtige, die im Mitgliedstaat des Verbrauchs nicht ansässig sind, ausgeweitet werden, um sicherzustellen, dass Unternehmen sich nicht in jedem Mitgliedstaat, in dem solche Lieferungen von Gegenständen an Verbraucher stattfinden, für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen müssen.