Erwägungsgrund 18 32025L0516
Um die erforderliche Harmonisierung bei der Meldung von Daten über grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen zu erreichen, sollten in allen Mitgliedstaaten die gleichen Daten gemeldet werden müssen, ohne dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, zusätzliche Daten anzufordern.