Erwägungsgrund 27 32025L0516
Um die Wettbewerbsverzerrung in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung auf der Straße anzugehen, sollten Vorschriften festgelegt werden, mit denen die Rolle geändert wird, die Plattformen bei der Erhebung der Mehrwertsteuer zukommt; d. h., sie werden zum „fiktiven Dienstleistungserbringer“. Nach dem Modell des „fiktiven Dienstleistungserbringers“, bei dem es sich um eine Rechtsfiktion handelt, die Vorschriften außerhalb der Mehrwertsteuervorschriften unberührt lässt, sollten Plattformen verpflichtet sein, Mehrwertsteuer zu erheben, wenn die zugrunde liegenden Dienstleistungserbringer die Mehrwertsteuer nicht erheben, weil es sich beispielsweise um Nichtsteuerpflichtige oder Steuerpflichtige handelt, die die Sonderregelung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen.