Erwägungsgrund 23 32006R0952Für die Feststellung der Kategorie des verkauften Weißzuckers und zur Rendementermittlung bei verkauftem Rohzucker wäre es zweckmäßig, die gleichen Kriterien…
Art. 36 Abs. 1 32006R0952Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Kategorie
Weichen die Ergebnisse der vom Verkäufer und Käufer gemäß Artikel 35 vorgenommenen Analysen voneinander ab, so ist der rechnerische Mittelwert zwischen den…
Art. 33 Abs. 2 32006R0952Kaufpreis für Rohzucker
Die Kaufpreise nach Absatz 1 werden berichtigt a) um einen Zuschlag, wenn der Rendementwert des betreffenden Zuckers über 92 % liegt, b) um einen Abschlag, wenn…
Art. 55 Abs. 1 32006R0952Anpassung des Zuckerpreises
Führt die Anwendung der Artikel 35 und 36 bei Weißzucker zur Feststellung einer niedrigeren Kategorie als in der Ausschreibungsbekanntmachung festgelegt, so…
Art. 41 Abs. 1 32006R0952Ausschreibungszuschlag
Jeder Zuschlag gilt als Abschluss eines Kaufvertrags für die Zuckermenge, für die der Zuschlag erteilt worden ist. Der Zuschlag wird je nach Fall nach Maßgabe…