Erwägungsgrund 12 32009R1099
Aus Sicht der Ethik ist es zwingend erforderlich, stark leidende Nutztiere zu töten, wenn es wirtschaftlich nicht tragbar ist, das Leiden der Tiere zu lindern. In den meisten Fällen können Tiere unter gebührender Berücksichtigung des Tierschutzes getötet werden. Allerdings könnte die Einhaltung idealer Tierschutzvorschriften in Ausnahmefällen, etwa bei Unfällen in entlegenen Gebieten, wo die Tiere nicht für kompetentes Personal mit entsprechenden Geräten erreichbar sind, ihr Leiden verlängern. Daher ist es im Interesse der Tiere angebracht, die Nottötung von der Anwendung bestimmter Vorschriften dieser Verordnung auszunehmen.