Erwägungsgrund 48 32009R1099
Bei der Bestandsräumung ist oft ein Krisenmanagement mit gleichwertigen Prioritäten erforderlich, u. a. Gesundheit von Mensch und Tier, Umweltschutz und Tierschutz. Zwar ist es wichtig, die Tierschutzvorschriften in allen Phasen der Bestandsräumung einzuhalten, doch kann es vorkommen, dass die Einhaltung dieser Vorschriften unter außergewöhnlichen Umständen ein Risiko für die Gesundheit des Menschen mit sich bringt oder die Tilgung einer Krankheit bedeutend verlangsamt, wodurch mehr Tiere krank werden oder sterben können.