Erwägungsgrund 35 32009R1099
Für die Schlachtung bestimmter anderer Tierkategorien als Geflügel, Kaninchen und Hasen zum privaten Eigenverbrauch bestehen bereits gemeinschaftliche Mindestanforderungen wie die vorherige Betäubung sowie innerstaatliche Vorschriften. Daher ist sicherzustellen, dass auch in dieser Verordnung Mindestvorschriften für den Tierschutz festgelegt werden.