Erwägungsgrund 58 32009R1099
Der Rat benötigt vor der Festlegung eingehender Bestimmungen in einigen unter diese Verordnung fallenden Bereichen weitere wissenschaftliche, soziale und wirtschaftliche Informationen; dies gilt insbesondere für Zuchtfische und die Ruhigstellung von Rindern durch Umdrehen. Deshalb ist es notwendig, dass die Kommission dem Rat diese Informationen liefert, bevor sie in diesen Bereichen der Verordnung Änderungen vorschlägt.