Erwägungsgrund 44 32009R1099
Was die Handhabung und Ruhigstellung von Tieren in Schlachthöfen betrifft, ist ein stetiger wissenschaftlicher und technischer Fortschritt zu verzeichnen. Daher ist es wichtig, der Kommission die Befugnis zu übertragen, die Vorschriften über Handhabung und Ruhigstellung von Tieren vor der Schlachtung zu ändern und für ein einheitliches und hohes Niveau beim Tierschutz zu sorgen.