Erwägungsgrund 36 32009R1099
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 enthält eine Liste der Betriebe, aus denen bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft eingeführt werden dürfen. Für die Zwecke dieser Liste sollten die allgemeinen und zusätzlichen Vorschriften berücksichtigt werden, die gemäß der vorliegenden Verordnung für Schlachthöfe gelten.