Erwägungsgrund 27 CRR
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 wird eine Verbesserung der Qualität und Kohärenz der nationalen Beaufsichtigung und eine Stärkung der Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Gruppen angestrebt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 wird eine Verbesserung der Qualität und Kohärenz der nationalen Beaufsichtigung und eine Stärkung der Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Gruppen angestrebt.