Erwägungsgrund 66 CRR
Institute sollten wählen können, ob sie Verbriefungspositionen, denen nach dieser Verordnung ein Risikogewicht von 1250 % zugewiesen wird, mit Eigenmitteln unterlegen oder vom harten Kernkapital abziehen, wobei es keine Rolle spielt, ob diese Positionen im Handels- oder im Anlagebuch erfasst sind.