Erwägungsgrund 80 CRR
Für Gruppen mit signifikanter Banken- oder Anlage- und Versicherungstätigkeit wurden in die Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen in einem Finanzkonglomerat eigene Vorschriften über die „Doppelbelegung“ von Eigenmitteln aufgenommen. Die Richtlinie 2002/87/EG stützt sich auf international anerkannte Prinzipien für den Umgang mit Risiken in unterschiedlichen Branchen. Diese Verordnung stärkt die Anwendung dieser Vorschriften für Finanzkonglomerate auf Banken- und Wertpapierfirmengruppen und gewährleistet eine konsequente und kohärente Anwendung. Weitere Änderungen, die sich gegebenenfalls als nötig erweisen, werden bei der 2015 erwarteten Überarbeitung der Richtlinie 2002/87/EG behandelt.