Erwägungsgrund 15 CRR
In dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU sind eine Reihe von Instrumenten zur Abwendung und Eindämmung von Makroaufsichts- und Systemrisiken vorgesehen, um einerseits Flexibilität und andererseits eine angemessene Kontrolle der Nutzung dieser Instrumente zu gewährleisten, damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt wird, und auch sicherzustellen, dass diese Instrumente in transparenter und kohärenter Weise angewendet werden.