Erwägungsgrund 10 32014R0515
Der Fonds sollte so ausgelegt sein, dass mehr Flexibilität und eine stärkere Vereinfachung erreicht wird, wobei die Anforderungen hinsichtlich Vorhersehbarkeit zu erfüllen sind und für eine faire und transparente Verteilung der Ressourcen zur Verwirklichung der allgemeinen und spezifischen Ziele, die in dieser Verordnung festgelegt sind, zu sorgen ist.