Erwägungsgrund 18 32014R0515
Das Instrument sollte den Kapazitätsaufbau weiterführen, der mit Unterstützung des mit der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Außengrenzenfonds für die Jahre 2007 bis 2013 eingeleitet wurde, und sollte diesen unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen ausweiten.